Humboldt Law Clinic: Grund und Menschenrechte

 

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Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte: Dritter Zyklus (WS 2011/12 + SoSe 2012)


Zum Winterersemester 2011/12 startete der dritte Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Dieser Zyklus umfasst neben dem im WS 2011/12 angebotenen BZQ-Kurs "Grund- und Menschenrechte" auch ein vierwöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit im März/ April 2012 und das im SoSe 2012 durchgeführte Vertiefungsseminar. Betreut wird der dritte Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte von Dr. Sarah Elsuni, Alexander Klose, Karina Theurer und Jacqui Zalcberg, LL.M.


BZQ-Kurs "Grund- und Menschenrechte" - WS 2011/12

Jeder Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte besteht aus drei Komponenten. Im ersten Teil des einjährigen Law-Clinic-Zyklus erarbeiten die Studierenden sich im Rahmen eines BZQ-Kurses praktisches Überblickswissen zu Menschenrechtsschutz und zum Antidiskriminierungsrecht. Zusätzlich bekommen sie erste Einblicke in Strategien der Prozessführung in diesen Bereichen sowie in die praktischen Schwierigkeiten, die damit einhergehen. Sie lernen die Akteur_innen kennen und werden an die konkreten Fälle herangeführt, an denen sie im sich anschließenden Praktikum arbeiten werden.

Als BZQ I-Kurs gem. § 8 III StudO steht hierbei dei Vermittlung von Schlüsselqualifikationen gem. § 5a III 1 DRiG im Vordergrund. Prägender Teil des Kurses ist daher das Einüben und Erproben von außerjuristischen Fertigkeiten. Im BZQ-Kurs Grund- und Menschenrechte erarbeiten Sie sich anhand von konkreten Fällen praktisches Überblickswissen in diesem Bereich und trainieren Kompetenzen für die Beratungsarbeit und die Prozessführung. Sie entwickeln ein an der Praxis orientiertes Verständnis für die Arbeit mit konkreten Fällen und die strategische Prozessführung, bekommen Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen spezialisierter Beratungseinrichtungen und werden auf das Erstellen von Schriftsätzen, auch als amici curiae, hingeführt.

Praktikum

In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WS 2011/12 und dem SoSe 2012 findet das Praktikum statt, das die zweite Komponente der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte darstellt. In dieser Zeit arbeiten die Studierenden in enger Zusammenarbeit mit einer der Partnerorganisationen der Clinic an einem konkreten Fall.

Das Praktikum erfüllt die Voraussetzungen der praktischen Studienzeit gem. § 6 JAG 2003, § 2 JAO 2003 und § 8 V StudO 2008 (BZQ III). Insbesondere wird die Ausbildung durch einen Volljuristen oder eine Volljuristin sichergestellt. Die Mindestzeit für das Praktikum beträgt einen Monat.

Vertiefungsseminar - SoSe 2012

Im Sommersemester 2012 folgt das Vertiefungsseminar und mithin die dritte Komponente der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Hier wird unter Anleitung durch das Team der Clinic die Fallarbeit fortgesetzt. In Anwendung der im BZQ-Seminar erworbenen Fähigkeiten und auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Praktikum erarbeiten Sie einen Schriftsatz oder ein Memo, das in der Prozessführung praktische Verwendung finden kann.

Zertifikat

Zum Abschluss der Clinic erhalten Sie ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.

by Sarah Schulze last modified 2012-04-11 14:53