Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte: Dritter Zyklus (WS 2011/12 + SoSe 2012)
Zum Winterersemester 2011/12 startete der dritte Zyklus der Humboldt Law
Clinic Grund- und Menschenrechte. Dieser Zyklus umfasst neben dem im WS 2011/12 angebotenen BZQ-Kurs "Grund- und Menschenrechte" auch ein vierwöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit im März/ April 2012 und das im SoSe 2012 durchgeführte Vertiefungsseminar. Betreut wird der dritte Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte von Dr. Sarah Elsuni, Alexander Klose, Karina Theurer und Jacqui Zalcberg, LL.M.
BZQ-Kurs "Grund- und Menschenrechte" - WS 2011/12
Jeder Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte besteht aus drei Komponenten. Im ersten Teil des einjährigen Law-Clinic-Zyklus erarbeiten die Studierenden sich im Rahmen eines BZQ-Kurses praktisches
Überblickswissen zu Menschenrechtsschutz und zum Antidiskriminierungsrecht. Zusätzlich bekommen sie erste Einblicke in Strategien der Prozessführung in
diesen Bereichen sowie in die praktischen Schwierigkeiten, die damit einhergehen. Sie lernen die Akteur_innen kennen und werden an
die konkreten Fälle herangeführt, an denen sie im sich anschließenden Praktikum
arbeiten werden.
Als BZQ I-Kurs gem. § 8 III StudO steht hierbei dei Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen gem. § 5a III 1 DRiG im Vordergrund. Prägender
Teil des Kurses ist daher das Einüben und Erproben von
außerjuristischen Fertigkeiten. Im BZQ-Kurs Grund- und Menschenrechte
erarbeiten Sie sich anhand von konkreten Fällen praktisches
Überblickswissen in diesem Bereich und trainieren Kompetenzen für die
Beratungsarbeit und die Prozessführung. Sie entwickeln ein an der
Praxis orientiertes Verständnis für die Arbeit mit konkreten Fällen und
die strategische Prozessführung, bekommen Einblicke in die Aufgaben und
Arbeitsweisen spezialisierter Beratungseinrichtungen und werden auf das
Erstellen von Schriftsätzen, auch als amici curiae, hingeführt.
Praktikum
In der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem WS 2011/12 und dem SoSe
2012 findet das Praktikum statt, das die zweite Komponente der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte darstellt. In dieser Zeit arbeiten die Studierenden in enger Zusammenarbeit mit einer der Partnerorganisationen der Clinic an
einem konkreten Fall.
Das Praktikum erfüllt die Voraussetzungen der praktischen
Studienzeit gem. § 6 JAG 2003, § 2 JAO 2003 und § 8 V StudO 2008 (BZQ
III). Insbesondere wird die Ausbildung durch einen Volljuristen oder
eine Volljuristin sichergestellt. Die Mindestzeit für das Praktikum
beträgt einen Monat.
Vertiefungsseminar - SoSe 2012
Im Sommersemester 2012 folgt das Vertiefungsseminar und mithin die dritte Komponente der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Hier wird
unter Anleitung durch das Team der Clinic die Fallarbeit
fortgesetzt. In Anwendung der im BZQ-Seminar erworbenen Fähigkeiten und
auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Praktikum erarbeiten Sie einen
Schriftsatz oder ein Memo, das in der Prozessführung praktische
Verwendung finden kann.
Zertifikat
Zum Abschluss der Clinic erhalten Sie ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme.